Seit 2010 gibt es in Deutschland den neuen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID), doch genutzt wird dieser bisher selten. Dabei hat die elektronische ID das Potential, die Bürger im Alltag zu unterstützen, sei es im eGovernment oder in Bank- und Versicherungsangelegenheiten. Doch woran liegt es, dass die Möglichkeiten, die diese innovative Neuerung mit sich bringt, auch nach sieben Jahren noch nicht ausgeschöpft wurden?
Obwohl bisher bereits 60 Millionen neue Personalausweise sowie elektronische Aufenthaltstitel (eAT) im Umlauf sind, wurde die elektronische Funktion des neuen Personalausweises bisher nur von einem Drittel der Besitzer freigeschaltet. Das liegt daran, dass Bürger bei der Antragstellung bis vor kurzem angeben mussten, dass der Zugriff auf ihre elektronische ID freigeschaltet werden soll. Doch ohne das Wissen um die zukünftigen Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Funktion schreckten offenbar die meisten Bürger zurück. Eine kürzliche Gesetzesnovellierung soll die Nutzung der elektronischen ID nun jedoch vorantreiben.
Um die Nutzung des neuen Personalausweises mit allen elektronischen Funktionen zu beschleunigen, trat am 15. Juli 2017 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft. Geändert hat sich, dass künftig bei jedem neu ausgestellten Personalausweis die eID-Funktion immer und unwiderruflich freigeschaltet ist. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch einen schnelleren Anstieg aktivierter Personalausweise und die Nutzung der eID-Funktion. Darüber hinaus kann die elektronische ID auch vereinfacht vor Ort ausgelesen werden – auch, wenn der Nutzer seine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) nicht zur Hand hat.
Was sind die konkreten Vorteile der elektronischen ID?
Die eID-Funktion erleichtert die digitale Abwicklung von Vorgängen, die einen Nachweis der eigenen Identität oder einzelner Daten erfordern (z. B. Alter). Der Auslesevorgang vor Ort dauert nur wenige Sekunden, in denen verschlüsselt hoheitlich geprüfte Stammdaten übermittelt werden. Währenddessen wird die Echtheit des Personalausweises oder Aufenthaltstitels automatisch geprüft, gleichzeitig sind Fehler, die aus einer manuellen Übertragung von Daten resultieren, ausgeschlossen. Für das Auslesen unter Anwesenden wird zudem vor Ort keine eID-PIN benötigt. Hierbei ist es von besonderem Vorteil, dass alle scheckkartengroßen neuen Personalausweise und Aufenthaltstitel sogar unabhängig von der Aktivierung der eID ausgelesen werden können. Somit kann die eID-Funktion von jedem genutzt werden, der über einen neuen Personalausweis (oder entsprechenden Aufenthaltstitel) verfügt. Statt der PIN dient die CAN, die Card Access Number, die auf dem Personalausweis zu finden ist, als zweiter Authentifizierungsfaktor.
Wo kommt die elektronische Funktion zur Anwendung?
Das Auslesen des neuen Personalausweises erfolgt an Verkaufsstellen, am Point of Sale (POS) im Handel, in der Filiale oder beim Versicherungsmakler über ein NFC-fähiges Gerät, Terminal, Tablet oder Smartphone. Somit können unter anderem Filialbanken, Versicherungsmakler, der stationäre Handel, Hotels sowie die Banken der Automobilwirtschaft über angeschlossene Autohäuser, aber auch sonstige Vertriebsorganisationen ihre Prozesse deutlich verbessern. Online ermöglicht die eID beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos, eine schnelle Identifikation im Rahmen von Finanzierungsanträgen, aber auch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder die Registrierung einer Prepaid SIM-Karte. Die Datenübertragung über die elektronische ID ist durch die unmittelbare Regelung in § 12 GWG geldwäschegesetz-konform und benötigt deshalb keine Zulassung seitens der BaFin.
Spezialisiert auf die neuen Anwendungsmöglichkeiten hat sich das Darmstädter Start-up AUTHADA GmbH. Basierend auf Forschungsprojekten zu Cybersicherheit und Digitalen Identitäten entstanden Softwarelösungen zur Identifizierung und Authentifizierung mittels elektronischer ID. Mit diesen Lösungen werden bislang stets erforderliche Kartenlesegeräte durch Smartphone, Tablet oder PC ersetzt, wodurch Authentifizierungen sowohl mobil aus der Ferne und unabhängig von Ort und Zeit als auch direkt vor Ort möglich sind.
Aktuell entwickelt AUTHADA zudem eine eIDAS-konforme eSignatur (Q1/2018), um Kredite volldigital und automatisiert abzuschließen. Die Nutzung der elektronischen ID über AUTHADA ist einerseits sicher, schnell und zuverlässig für den Bürger sowie auch effizient und kostensparend für den Unternehmenskunden. Die Lösungen werden durch afb als Business Services modular in digitale Antragsstrecken integriert.
Deutschland ist das erste Land der EU, das eine länderübergreifende Anerkennung durch die Notifizierung der eID nach eIDAS erreicht hat und ist somit – in diesem Fall – digitaler Vorreiter; somit bleibt zu hoffen, dass den technischen Möglichkeiten nun in Kürze eine schnelle Verbreitung und Nutzung attraktiver Anwendungsfälle folgt.